Allgemeine Einkaufsbedingungen

I. Allgemeines / Geltungsbereich
1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Wir erkennen daher entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lieferanten nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt.
2. Unsere Einkaufsbedingungen haben auch dann Geltung, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten die Lieferung vorbehaltlos annehmen.

II. Bestellung
1. Unsere Bestellungen und Änderungen oder Ergänzungen zu den Bestellungen bedürfen der Schrift- oder Textform.
2. Wir sind berechtigt, unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen, wenn diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unverändert bestätigt wird.

III. Preise
Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferungen „frei Haus“ einschließlich Verpackung ein.

IV. Annahme, Gefahrübertragung, Eigentumsrechte
1. Die Gefahr bei Lieferung geht mit Eingang bei der von uns angegebenen Lieferanschrift auf uns über.
2. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht nach Bezahlung auf uns über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen

V. FristenundFristüberschreitungen
1. Sind Fristen für die Lieferungen und Leistungen vereinbart, sind diese verbindlich. Bei zu erwartenden oder eingetretenen Verzögerungen haben Sie uns sofort schriftlich zu benachrichtigen.
2. Wird innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist nicht geliefert oder geleistet, sind wir berechtigt, auch ohne Androhung die Annahme abzulehnen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das Recht zum Rücktritt besteht auch dann, wenn die Verzögerung von Ihnen nicht zu verschulden ist.
3. Die durch einen eventuellen Verzug entstehenden Mehrkosten, etwa durch anderweitige Eindeckung, gehen zu Ihren Lasten.

VI. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit / Mängelhaftung
1. Eine Wareneingangskontrolle findet bei uns im Hinblick auf offenkundige Mängel statt. Verborgene Mängel rügen wir, sobald diese nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Der Verkäufer verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge für alle innerhalb von 14 Tagen ab Feststellung gerügten Mängel.
2. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Falle sind wir berechtigt, von Ihnen nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadenersatz, insbesondere das auf Schadenersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3. Befindet sich der Lieferant mit der Mängelbeseitigung in Verzug, sind wir berechtigt, auf seine Kosten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen.
4. Wird von uns mangelhafte Ware zurückgesandt, sind wir berechtigt, den Rechnungsbetrag zuzüglich einer Aufwandspauschale von fünf Prozent des Preises der mangelhaften Ware zu berechnen. Sollten uns nachweislich höhere Aufwendungen entstanden sein, sind wir berechtigt, diese geltend zu machen.
5. Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, soweit nicht die zwingenden Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB eingreifen.

VII. Produkthaftung
1. Ist der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, soweit die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
2. Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle nach Ziffer 1 ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB oder gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Wir werden, soweit möglich und zumutbar, den Lieferanten über den Inhalt und den Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

VIII. Sonstiges
1. Erfüllungsort ist die angegebene Lieferanschrift.
2. Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Sitz in Anspruch zu nehmen.
3. Sofern einzelne Klauseln dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

Stand: September 2015